Regesta: Aufnahme eines Darlehens bei denen von Lüder durch die
Stadt Fulda. Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Giso, Dekan, und
der gesamte Konvent des Stifts Fulda bekunden, dass Bürgermeister,
Räte, Schöffen und Bürger der Stadt Fulda einen Zins auf
Wiederkauf an die von Lüder verkauft haben. Es folgt die
inserierte Urkunde vom gleichen Tag : Bürgermeister, Schöffen,
Räte und Bürger der Stadt Fulda bekunden, dass sie an Heinrich
von Lüder (Luter), Karl, Sohn von Heinrichs verstorbenem Bruder,
und beider Erben, ein Hauptgeld für 1000 Gulden verkauft haben.
Das Geld wurde gänzlich bezahlt und die Käufer der Schuld quit,
ledig und los gesprochen. Sie sollen für die 1000 Gulden jährlich
100 Gulden Hauptgeld erhalten, halb zu zahlen auf Walpurgis [1.5.]
und halb auf Michaelis [29.9.]. Die Bezahlung soll in Fulda
erfolgen oder in einem Ort innerhalb eines Umkreises von vier
Meilen. Die Schuld kann jährlich auf Walpurgis oder Michaelis
wieder gelöst werden. Der Wiederkauf muss jeweils ein Vierteljahr
vorher angekündigt werden. Von den 1000 Gulden wird dann der Rest
abzüglich der bereits gezahlten Abschläge bezahlt. Auch die
Gläubiger können ihr Geld zu den genannten Fristen wieder
zurückfordern. Die Bürgen sollen im Fall der Zahlungsunfähigkeit
der Stadt in einer Herberge in Fulda mit einem Knecht und einem
Pferd Einlager leisten, solange bis die Schuld beglichen ist.
Sollte einer der Bürgen sterben oder das Land verlassen, so soll
die Stadt einen neuen Bürgen ernennen. Abt und Dekan des Klosters
Fulda haben ihre Zustimmung zu der Verpfändung erteilt.
Siegelankündigung der Stadt Fulda sowie von Abt und Konvent des
Klosters Fulda. Als Bürgen werden eingesetzt: Hans von Ebersberg
gen. Weyhers, Nithart von Buchenau, Karl von Steinau, Betz von
Steinau, Peter und Hermann von Ebersberg gen. von Weyhers, Fritz
und Vaupel von Schlitz, Henne von Fischborn und Simon von Schlitz
gen. von Görtz.
Sealer: Abt Johann, der Konvent, Stadt Fulda und die Bürgen