Regesta: Belehnung von Ambrosius und Michael Rüger mit einem Gut
in Rode durch Dekan und Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld.
Magister Adam Heinrich, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts
Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie das Gut in Rode beim
Morsberg, Kreuzgut genannt, mit allen seinen Rechten und
Zugehörungen den Brüdern Ambrosius und Michael Rüger zu Rasdorf,
ihren Ehefrauen Elisabeth und Katharina sowie allen ihren Erben
verlehnt haben. Sie sollen das Gut erblich und ewiglich besitzen
und zu ihrem Nutzen gebrauchen dürfen. Als Erbzinsen sind
jährlich zu entrichten: auf Michaelis [29.9.] drei Viertel Korn
und drei Viertel Hafer, zwei Sommerhähne, eine Gans und 4
Schilling Pfennige. Das Gut soll sorgfältig bestellt und gepflegt
werden. Geschieht dies nicht zur Zufriedenheit des Stifts, kann
ihnen das Lehen jederzeit entzogen werden. Die Lehensleute dürfen
das Gut oder Teile des Guts verkaufen, allerdings nur mit
Zustimmung von Dekan und Kapitel zu Hünfeld.
Sealer: Der Aussteller
Vgl. die Ausfertigung Nr. 122