Regesta: Belehnung von Franz, Reinhard und Agnes Allennstaden mit
einem Teil des Heiligkreuzguts durch das Stift Heiligkreuz in
Hünfeld. Johann Bien, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts
Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie den vierten Teil am
Zerengut zum , Heiligkreuzgut genannt, an Franz Allennstaden und
seine Kinder Reinhard und Agnes erblich verlehnt haben. Sie sollen
das Lehen mit allen Zugehörungen an Äckern, Wiesen, Gärten,
Gehölzen und Feldern nach bisherigen Gewohnheiten und Rechten zu
ihrem Nutzen gebrauchen. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis
[29.9.] dreieinhalb Maß und ein dritter Teil eines halben Maßes
Korn sowie dreieinhalb Maß und ein dritter Teil eines halben
Maßes Hafer, 4 Gnacken, 4 Pfennige und 1 Schneeberger Pfennig zu
entrichten.
Sealer: Dekan und Kapitel mit dem Konventssiegel