Regesta: Belehnung der Schomtte Boessen von Waldeck durch Dekan und
Kapitel der Stiftskirche in Mainz. Hermann, Dekan, und das Kapitel
der Stiftskirche St. Maria ad Gradus in Mainz bekunden, dass sie
ihr Hof und Gut in Dorf und Feldmark Desenheim (dysenheim, heute
Badenheim) an von , Witwe des Hermann Boessen von Waldeck verlehnt
haben. Als jährlichen Erbzins sollen Schomtte und ihre Erben 6
Malter Korn Binger Maßes zwischen Mariä Himmelfahrt [15.8.] und
Mariä Geburt [8.9.] entrichten. Schomtte und ihre Erben sollen das
Gut in gutem Zustand erhalten und stets bessern, nicht verkaufen
oder verpfänden sondern alles beieinander halten, damit das Stift
der Zahlungen sicher sein kann. Sollten Schomtte oder ihre Erben
der Zahlungen säumig werden, sollen sie durch ein weltliches oder
geistliches Gericht gemahnt werden. Sollten dennoch keine Abgaben
entrichtet werden, so kann das Stift das Gut jederzeit wieder
einziehen und einem neuen Pächter verlehnen. Als Unterpfand stellt
Schomtte ihr Haus, Hof und die Besserung an der Scheune mit allen
Zugehörungen gelegen an der Pforte zu Badenheim (badinhenn). Zu
dem Hof in Desenheim gehören 15 Morgen Ackerland in Sprendlingen,
3 Morgen am Falltor, dazu ein halber Morgen und andere mehr [es
folgt die umfrangreiche Aufzählung].
Sealer: Der Aussteller mit dem Siegel des Kapitels