Regesta: Belehnung von Ambrosius und Michael Rüger mit einem Gut
in Rode durch Dekan und Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld.
Magister Adam Heinrich, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts
Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie das Gut in Rode beim
Morsberg, Heiligkreuzgut genannt, mit allen seinen Rechten und
Zugehörungen den Brüdern Ambrosius und Michael Rüger zu Rasdorf,
ihren Ehefrauen Elisabeth und Katharina sowie allen ihren Erben
belehnt haben. Sie sollen das Gut erblich und ewiglich besitzen und
zu ihrem Nutzen gebrauchen dürfen. Als Erbzinsen sind jährlich zu
entrichten: auf Michaelis [29.9.] drei Viertel Korn und drei
Viertel Hafer, zwei Sommerhähne, eine Gans und 4 Schilling
Pfennige. Das Gut soll sorgfältig bestellt und gepflegt werden.
Geschieht dies nicht zur Zufriedenheit des Stifts, kann ihnen das
Lehen jederzeit entzogen werden. Die Lehensleute dürfen das Gut
oder Teile des Guts verkaufen, allerdings nur mit Zustimmung von
Dekan und Kapitel zu Hünfeld.
Sealer: Der Aussteller
Mäusefraß, Textverlust - Vgl. die Abschrift Nr. 22a