Fünff Bücher, Vonn Kriegs Regiment vnd Ordnung, Wie sich ein jeder Kriegszmann inn seinem Ampt vnnd Beuelch halten soll, was zu anfang eines Kriegs zuerwegen vnnd zubetrachten sey, Auch vonn vielerley beuelch vnnd ämptern, vom höchsten biß auff das niderst, was eines jeden Herrn oder Potentaten, als General Obersten, Kriegßräth, Musterherren, Commissarien, Pfenningmeysters, Obersten Feldprofosen, Prouand vnd Quartiermeysters, deßgleichen Herold, Schreibers, [et]c. Aydt vn[d] Ampt sey, vnd was in ein Zeughauß gehöre zu einem Feldtzug zugebrauchen. Jtem was die Arckelley vnd Munition belangt, wie das Geschütz, Kuglen, Pulffer vnd Reyßwägen in gutter ordnung eins auffs ander gefürt werden soll. Von dem Reysigen zeug, Fußuolck vnd jren ämptern, Artickelsbrieff, vnd wie Schlachtordnungen zu Roß vnd Fuß gemacht werden. Jtem von belägerungen vnd besatzungen der Stett, Schlösser, Märckten vnd Bergheusern - Rastatt 14 Mit schönen Figuren
Alles getrewlich vnd eygentlich in fünff Bücher verfaßt vnnd an
Tag geben, Durch Lienhart Frönsperger
In Fraktur. - Frühere Signatur: Durlach 221, zuvor Rastatt I. 47.
n. 21
Kriegs Buch
Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Mit Rö. Kay. Maye.
Priuilegio vnd Freiheyt. Anno M.D.LVIII. - Im Kolophon: Getruckt zu
Franckfurt am Main, Durch Dauidem Zephelium zum eysern Huth. Anno
M.D.LVIII. - Druckerangabe gemäß VD16: Zöpfel, David
Was einem Herren so Krieg fürnemen wil/ am notturfftigsten
zubetrachten vnd zuerwegen gebürt. Von aller hand Kriegszrüstung
vnd gebrauch Das erste Buch/ Von Staat/ Ordnung/ Ampt vnd Beuelch
des General Oebersten/ vnd auch andern Beuelchsleuten.
Das ander Buch/ Von bericht vnd anzeygung/ was die Arckelley vnd
Munition betrifft.
Das dritt Buch/ Vonn dem gantzen Reysigen Zeug/ vnnd was eines
jegklichen Ampt vnd Beuelch sey.
Das viert Buch/ Vonn Regiment vnd Ordnung der Landsknecht oder
Fuszvolcks/ was das für ämpter vnd Beuelch erforder/ wie man die
besetzen vnnd sich ein yeder inn seinem Ampt halten/ vnd dasselbig
nach Eeren versehen soll.
Das fünffte Buch/ Vonn Staat/ Regiment vnnd Ordnung einer
Besatzung oder Schlösser.