Regesta: Belehnung von Lorenz und Magdalena Bock mit Gütern in
Ramelshausen durch das Stift Heligkreuz in Hünfeld. Johann Mihm,
Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld
bekunden, dass sie Lorenz Bock, Einwohner von Rosbach, seine Frau
Magdalena und beider Erben mit zwei Gütern zu Ramelshausen erblich
belehnt haben. Das eine ist das so genannte Dorfgut, das andere ein
Gut mit Haus und Hofreite, Äckern, Wiesen und sämtlichen
Zugehörungen an Wald und Feld. Die Güter haben sie von Magdalenas
verstorbenem ersten Ehemann Valentin Kalb geerbt. Sie sollen die
Güter nach bisherigen Rechten und Gewohnheiten zu ihrem Nutzen
gebrauchen. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] 16
Gnacken und 4 Pfennige an Geld, 2 Viertel Weizen, 4 Viertel Korn, 4
Viertel Hafer, eine Gans, zwei Sommerhähne und ein Fasnachtshuhn
zu entrichten. Sollten die Güter durch Verkauf oder Tod an einen
anderen Besitzer fallen, so sollen die neuen Besitzer das Lehen
wiederum vom Stift empfangen und das übliche Lehngeld und den
Handlohn bezahlen.
Sealer: Dekan und Kapitel mit dem Konventssiegel