Regesta: Schlichtung im Streit zwischen den Vikaren des
Kollegiatsstifts in Hünfeld. Hermann, Dekan des Stifts Fulda, und
Johann Prigel, Doktor beider Rechts und Kanzler, bekunden, dass,
auch mit Zustimmung des Johannes Landau, Dekan, und des gesamten
Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld die Vikare der Altäre
des Stifts Hünfeld wegen Streitigkeiten über die Ausübung ihrer
Pflichten, vor sie gekommen sind. Namentlich Heinrich Michelmann,
Vikar der Vikarie St. Nikolai, und Johann Widerolt, Heinrich Kling,
Kaspar <...> und Johann Nebel. Die letzteren beklagen die
Bevorzugung der Vikarie St. Nikolai. Es wurde folgendes Urteil
gefällt: Die Wochenmessen soll Heinrich Michelmann am Altar St.
Nikolai begehen, so wie es bisher war und mit den bisherigen
Präsenzgeldern von Dekan und Kapitel ausgestattet werden.
Weiterhin sollen Heinrich Wichelmann und seine Nachfolger gemäß
der Stiftungsurkunde wöchentlich eine Frühmesse lesen. Die
übrigen Zinsen von 50 Gulden, die aus Besitzungen der Vikarien
anfallen, sollen den übrigen Vikaren zum Unterhalt zustehen. Der
Vikar der Vikarie St. Nikolai soll seine Pflichten gemäß der
Fundation erfüllen und sich nicht durch die Zahlung von
Präsenzgeldern an die anderen Vikarien von diesen Pflichten
freikaufen. Er soll fortan persönlich im Stift anwesend sein.
Sealer: Die Aussteller