Regesta: Schlichtung im Streit zwischen Konrad Hebeler und Johannes
Schwenck um ein Lehnsgut. Heinrich von Ebersberg gen. von Weyhers
bekundet, dass er ein Lehngericht auf den Montag vor Urbani [Datum
der Urkunde] einberufen hat. Es wurde ein Urteil gefällt zwischen
Konrad Hebeler und seinem Bruder einer- und Johannes Schwenck und
seinen Erben andererseits. Nach Vorlage der Lehnsbriefe sollen
Johannes und seine Erben das strittige Gut an Konrad und seinen
Bruder zu lösen geben, ohne Widerrede.
Sealer: Der Aussteller