Regesta: Inkorporierung der Pfarrei Echzell in die Kirchenfabrik
des Klosters Fulda. Papst Leo X. teilt Reinhard Schenk [von
Stedtlingen], Kleriker der Diözese Würzburg, mit, dass er die von
demselben an ihn durch einen Prokurator resignierte Pfarrei in
Echzell, Diözese Mainz, für alle Zeiten gemäß einer gesonderten
Urkunde der Kirchenfabrik des Klosters Fulda einverleibt hat; als
Entschädigung für die Resignation wird Reinhard von allen
Kirchenstrafen gelöst; er darf sämtliche regulär erworbenen
Benefizien samt zusätzlichen Einkünften in Höhe von 80
rheinischen Gulden behalten, die der gegenwärtige Abt Hartmann und
der Konvent von Fulda an Reinhard oder seinen Prokurator zu zahlen
haben. Die Rente wird jährlich zur Hälfte in der Fastenzeit
(quadragesimale) und zur anderen Hälfte während der Herbstmesse
(autumnalibus nundinis) zu Frankfurt in Aschaffenburg ausgezahlt;
geraten Abt und Konvent für 30 Tage in Zahlungsrückstand,
verfallen sie automatisch der Exkommunikation bis sie Reinhard oder
seinem Prokurator die geschuldete Summe gezahlt haben; Absolution
können sie nur vom Papst oder in Todesgefahr erlangen; wird die
Summe nach den 30 Tagen für weitere sechs Monate nicht gezahlt, so
fällt die Pfarrkirche automatisch wieder in ihren früheren
Zustand, die Inkorporation gilt als aufgelöst, die Kirche als
vakant. Bestimmungen des Kirchenrechts und die Statuten und
Gewohnheiten Fuldas stehen dem nicht entgegen; sollten Abt und
Konvent Papsturkunden erlangen, die ihnen die Nichtzahlung einer
Pension gestatten, müssen die Klauseln direkt auf den hier
genannten Fall zutreffen.
Sealer: Der Aussteller
Schrift stellenweise stark verblasst, Textverlust. Vgl. die zweite
Ausfertigung : HStAM, Urk. 75, Nr. 1439 und die Urkunden über die
Inkorporation der Kirche in die Kirchenfabrik Fuldas Nr. 1440,
1441.