Regesta: Übertragung der Propstei Burschla an das Kapitel zu
Burschla durch Bertho von Bimbach, Abt von Fulda. Bertho [von
Bimbach], Abt von Fulda, Albert, Dekan, und Friedrich, Propst,
daselbst, bekunden zusammen mit dem Kapitel des Klosters Fulda,
dass sie dem Kapitel zu Burschla (Burslonensis) die Propstei
daselbst übertragen haben. Der bisherige Inhaber war Simon gen.
von Schlitz (Slitese), Chorherr zu Würzburg (herbipolensis). Das
Kapitel soll zukünftig geeignete Kandidaten für das Amt des
Propstes dem Abt von Fulda präsentieren. Dem Propst sollen 2 Pfund
als Einkommen überlassen werden. Diese 2 Pfund sind von
Einkünften im Wert von 5 Pfund abzuzweigen, die die Kirche für
den Wiederaufbau erhalten hat. Die übrigen 3 Pfund soll der
Priester der Kirche als Pfründe erhalten. Der Abt von Fulda
erhält das Recht den Dekan zu besetzen.
Sealer: Der Aussteller