Regesta: Revers der Brüder von Boyneburg gen. von Hohenstein für
Stift Fulda über die Belehnung mit einem freien Rittergut. Wallrab
von Boyneburg genannt von Hohenstein bekundet für sich und seinen
Bruder Friedrich Hermann, dass sie von Georg von Hatzfeld, Dekan
des Stifts Fulda und dem ganzen Kapitel daselbst die im folgenden
inserierte Urkunde erhalten haben: (Montag den zehendten Monatstagk
Septembris nach Christi Jesu unsers einigen Erlösers undt
Seeligmachers gepurt im Einthausendt Sechshundert undt
Achtzehendtenn Jahre) Georg von Hatzfeld und das ganze Kapitel des
Stifts Fulda bekunden, dass sie die Brüder Friedrich Hermann und
Wallrab von Boyneburg genannt von Hohenstein und alle ihre Erben
mit dem Gut zu Tudenhausen, das freie Rittergut genannt, zu dem 30
und 3 halbe Acker Land gehören, belehnt haben. Sie und ihre Erben
sollen das Gut zu ihrem Nutzen nach bisherigen Rechten und
Gewohnheiten gebrauchen. Sie sind zur Lehnstreue verpflichtet und
sollen stets bereit sein Schaden vom Stift abzuwenden. Wird ein
neuer Dekan im Stift gewählt, sollen die Brüder oder ihre
Nachkommen gegen eine Zahlung von 10 Talern das Lehen wieder von
dem neuen Dekan empfangen. Siegler: Dekan und Kapitel mit dem
Siegel des Stifts.
Sealer: Der Aussteller