Regesta: Verkauf einer Korngülte an zwei Bürgerpaare in Fulda
durch Heinrich und Else von Haun. Reinhard [von Weilnau], Abt von
Fulda, und Graf Johann von Henneberg, Hauptmann des Stifts von
Fulda, bekunden, dass Heinrich von Haun und seine Frau Else an
Klaus (Clasen) Breiting (Breytinge) sowie an Heinz Smerleib
(Smerleybe), allesamt wohnhaftig in und um Fulda, 10 Viertel Korn,
10 Viertel Hafer und 4 Viertel Gerste jährlichen Zinses für 200
Rheinische Gulden Frankfurter Währung verkauft haben. Die Gülten
sind jährlich auf Michaelis [29.9.] fällig von einem Hof in
Großenbach, den zur Zeit Hans Meister bewirtschaftet. Die
Kaufsumme wurde gänzlich bezahlt und die Käufer der Schuld quit,
ledig und los gesprochen. Mit dem Geld haben die Verkäufer ihre
Schulden bei Karl von Lüder ausgelöst. Die 24 Viertel Korn sollen
Hans Meister sowei seine Nachfolger zu dem vereinbarten Termin nach
Fulda bringen. Weiterhin verpflichtet er sich den Hof sorgfältig
zu bewirtschaften, damit die Gülte jährlich den Verkäufern
zukommen kann. Alles Korn, das über die 24 Viertel Korn hinaus
geerntet wird, soll der Hofmann an Heinrich von Haun und seine
Erben abgeben. Wird der Hofmann mit den Abgaben säumig, soll er
von den Käufern gepfändet werden. Die Verkäufer behalten sich
für sich und ihre Erben das Recht des Wiederkaufs vor. Sie können
die Gülte für die gezahlte Summe nach der Zahlung des letzten
Zinses wieder zurückkaufen. Da der Hof vom Kloster Fulda
lehnsrührig ist, erteilen Abt und Hauptmann ihre Zustimmung zu dem
Verkauf. Dem Verkauf stimmen auch Heinrichs Brüder Georg und
Wilhelm und ihr Vetter Wilhelm von Haun, Sohn des Giso, zu.
Sealer: Die Aussteller, Heinrich, Georg, Wilhelm und Wilhelm von
Haun