Regesta: Belehnung von Andreas und Anna Kirchers mit einem Gut zu
Schwingers durch das Stift Heiligkreuz in Hünfeld. Magister Adam
Heinrich, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in
Hünfeld bekunden, dass sie ein halbes Gut zu Schwingers,
Heiligkreuzgut genannt, an Andreas Kirchers zu Rückers, seiner
Frau Anna und beider Erben erblich verlehnt haben. Sie haben das
Gut von Andreas Mutter Gela Kirchers geerbt und sollen es mit allen
Zugehörungen und Nutzen so besitzen wie ihre Vorfahren. Als
Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] ein Viertel Frucht
halb Korn halb Hafer, 5 böhmisch <...>, eine halbe Gans, ein
Hahn und ein halbes Fasnachtshuhn zu entrichten.
Sealer: Der Aussteller