Regesta: Belehnung der Brüder Otto mit Teilen von Gütern aus dem
Heiligkreuzgut bei Motzbach durch das Stift Heiligkreuz in
Hünfeld. Johann Mihm, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts
Heiligkreuz in Hünfeld (?) bekunden, dass sie die Brüder Kaspar
und Karges Otto, Einwohner von Motzbach (Motzes), sowie ihre Frauen
Agnes und Barbara mit zehn Beeten am gemeinen Weg, einem Acker am
Mitbach und einem neuen Acker, alle Teile des Heiligkreuzguts,
erblich belehnt haben. Die Güter haben sie von ihrer Mutter und
Schwiegermutter Margarethe Otto für 29 Gulden (Rinden) gekauft. Da
die Güter vom Stift Heiligkreuz lehnsrührig sind, haben Dekan und
Kapitel ihre Zustimmung zu dem Verkauf erteilt. Die Lehensleute
sollen die Güter nach ihrem Nutzen gebrauchen und gut
bewirtschaften. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.]
6 Maß Korn und 6 Maß Hafer zu entrichten. Sollten die Güter oder
Teile davon verkauft oder als Erbe an einen Nachkommen fallen,
sollen die neuen Besitzer für den Empfang des Lehens das übliche
Lehngeld bezahlen.
Sealer: Dekan und Kapitel mit dem Konventssiegel