Regesta: Verkauf (Verleihung?) der halben Mühle zu Leimbach an
Gangolf und Sybille Knauff durch Adam Knauff und Belehnung durch
Stift Heiligkreuz in Hünfeld. Johann Mihm, Dekan, und das ganze
Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass Adam
Knauff, Einwohner von Leimbach, den halben Teil an der Obermühle
bei Leimbach mit allen Zugehörungen an seinen Sohn Gangolf, seine
Frau Sybille und beider Erben für 400 Gulden (Florinden) zu je 44
Böhmisch verkauft hat. Da der Hof vom Stift Heiligkreuz
lehnsrührig ist, haben Dekan und Kapitel zuvor ihre Zustimmung zu
dem Verkauf erteilt. Die Käufer werden mit dem Teil der Mühle und
allen Zugehörungen erblich belehnt und sollen die Mühle zu ihrem
Nutzen gebrauchen, wie es bisher Gewohnheit war, ohne dem Stift
Schaden zuzufügen. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis ein
Schock Geld, ein Viertel Weizen, ein halbes Viertel Hafer, ein
Sommerhahn, eine halbe Gans und ein halbes Fasnachtshuhn zu
entrichten. Sollte der Besitzer der anderen Hälfte der Mühle oder
seine Nachkommen seinen Teil verkaufen wollen haben Gangolf und
seine Nachkommen ein Vorkaufsrecht.
Sealer: Dekan und Kapitel mit dem Konventssiegel