Regesta: Revers des Friedrich Hermann von Boyneburg gen. von
Hohenstein über eine Belehnung durch Dekan und Kapitel des Stifts
Fulda. Friedrich Hermann von Boyneburg gen. von Hohenstein
bekundet, dass er und sein Bruder Wallrab von Georg von Hatzfeld,
Dekan und dem ganze Kapitel des Stifts Fulda mit einer Hufe zu
Tudenhausen (Dautzenhausen), das freie Rittergut genannt, sowie mit
30 Äckern daselbst vom Stift Fulda belehnt worden sind. Sie und
ihre Erben sollen das Gut zu ihrem Nutzen nach bisherigen Rechten
und Gewohnheiten gebrauchen. Sie sind zur Lehnstreue verpflichtet
und sollen stets bereit sein Schaden vom Stift abzuwenden. Wird ein
neuer Dekan im Stift gewählt, sollen die Brüder oder ihre
Nachkommen gegen eine Zahlung von 10 Talern das Lehen wieder von
dem neuen Dekan empfangen.
Sealer: Der Aussteller