Regesta: Belehnung des Klaus Eckhard mit dem Gut zu Motzbach durch
Philipp Schenck zu Schweinsberg, Abt von Fulda. Philipp [Schenck zu
Schweinsberg], Abt von Fulda, bekundet, dass er Klaus Eckhard,
Bürger von Hünfeld, seine Frau Gele und beider Erben mit dem Gut
zu Motzbach belehnt hat. Klaus Eckhard hat das Gut von seinem Vater
geerbt, der dies zusammen mit den übrigen Schenkwaldischen Lehen
erbkäuflich erworben hat. Die Erben des Klaus Eckhard sollen die
Güter, so oft es auch sein mag, von den Nachfolgern des Abts als
Lehen empfangen.
Sealer: Der Aussteller