Regesta: Belehnung des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld durch
Konstantin von Buttlar, Abt von Fulda, mit den Lehen in Motzbach.
Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda, bekundet für sich, seine
Nachkommen und das Stift Fulda, dass er die Belehnung von Dekan,
Kanoniker und Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld mit den
Hofstätten in Motzbach (Molsbach) und allen Zugehörungen im
Gericht Hünfeld bestätigt und erneuert hat. Die Güter waren
durch Erbkauf von den Schencken von Schweinsberg in den Besitz des
Stifts Fulda gekommen. Die Lehensleute sollen die Lehen nach
bisherigen Gewohnheiten und Rechten wie in ihrem Lehnbrief
festgeschrieben ist, nutzen.
Sealer: Der Aussteller