Regesta: Verfügung über die Einnahmen der Kanoniker des Stifts
Heiligkreuz in Hünfeld. Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda,
bekundet dem Dekan und den Kanonikern des Stifts Heiligkreuz in
Hünfeld, dass die Chorherren die Zinseinkünfte aus ihren
Besitztümern, in Form von Frucht und Geld, für sich selbst
verwenden können und nicht der Kirche zuführen müssen.
Sealer: Der Aussteller