Regesta: Erneuerung der Belehnung des Stifts in Hünfeld mit den
Lehen in Sassen durch Heinrich von Buchenau. Heinrich von Buchenau,
der Älteste aus der Familie von Buchenau und Lehensträger der im
folgenden aufgeführten Lehen, bekundet, dass er dem Dekan und den
Kanonikern des Stiftes Heiligkreuz in Hünfeld den Besitz der Lehen
zu und um Sassen bei Hünfeld bestätigt und sie erneut damit
belehnt hat. Es handelt sich um die ehemaligen Lehnsgüter des
Konrad von Sassen: eine halbe Wiese, eine Hofstatt mit Garten und
einen Acker Mühlenkamm, alle bei Sassen gelegen und Teil des
Katzenbiss Gutes. Heinrich bestätigt, dass sein verstorbener
Bruder Rorich dem Erbkauf einst zugestimmt hat und gewährt, wie im
Hauptbrief festgehalten, dem Stift die Lehen so zu gebrauchen, wie
es darin festgeschrieben wurde.
Sealer: Der Aussteller
Vgl. Urk. 43, 45, 47, 50, 52, 53, 75, 79, 90, 102, 162, 166, 168,
171, 172, 185, 191, 206