Regesta: Verkauf eines Gutes zu Hofstetten an Fritz und Else
Gruwelich durch Kurt (Cort) und Grete von Sassen. Kurt (Cort) von
Sassen und seine Frau Grete bekunden, dass sie mit Wissen und
Willen von Eckhard und Götz von Sassen, Brüder des Ausstellers,
ein Gut zu Hofstetten (Hofsteten) mit allen Rechten, Zugehörungen
und Nutzen an Fritz (Fritschen) Gruwelich, seine Frau Else und
beider Nachkommen für 21 Pfund Heller und 10 Schilling Pfennige
Fuldischer Währung verkauft haben. Das Gut wurde gänzlich bezahlt
und die Käufer der Schuld quit, ledig und los gesprochen. Die
Verkäufer können das Gut für die gezahlte Summe jederzeit wieder
zurückkaufen. Der Wiederkauf muss spätestens vier Wochen vor dem
Peterstag ad Kathedram [22.2.] angezeigt werden. Die Kaufsumme ist
dann zum Peterstag fällig. Umgekehrt können auch die Käufer das
Gut jederzeit wieder für die gezahlte Summe zurückverkaufen. Es
gelten die gleichen Fristen. Sollten die von Sassen die Summe dann
nicht aufbringen können, so sollen deren Bürgen Einlager zum
Unterpfand in einer Herberge in Hünfeld halten, bis die Summe
gänzlich bezahlt wurde. Als Bürgen werden Eckhard und Götz von
Sassen eingesetzt.
Sealer: Der Aussteller und die Bürgen