Regesta: Aufnahme eines Darlehens beim Fuldischen Hofwart Franz
Christoph Johannis durch Kaspar Haasenau. Kaspar von Haasenau,
wohnhaft in Lüder, bekundet für sich, seine Frau und beider
Erben, dass auf seine inständige Bitte der Fuldische Hofwart Franz
Christoph Johannis ihm 150 Gulden vorgestreckt und geliehen hat.
Das Kapital wird nach dem üblichen Satz verzinst. Als Pfand wurde
sein gesamter Güterbesitz eingesetzt. Rückseitig bestätigt
Julian Möller am 23. August 1737 die Tilgung der Schulden.
Sealer: unbekannt