Regesta: Schlichtung derer von Hutten über das Lehen Schlüchtern.
Hans von Ebersberg, Amtmann von Steinau (Steynauwe) an der Straße
bekundet dass er seine Schwager von Hutten wegen des Lehens zu
Schlüchtern geschlichtet hat. Die eine Partei sind die
Familienmitglieder aus Franken, namentlich die Ritter Hermann und
Konrad, dessen Söhne Konrad und Ludwig, und die Brüder
Bartholomäus und Jost. Die andere Partei sind die an der Kinzig
(auff der kintzige gesessen), namentlich die Brüder Jakob, Hans,
Frowin, Söhne des verstorbenen Dietrich Ludwig. Die letztgenannten
behaupten, dass auf sie das Lehen gekommen sei zur Verwendung eines
ewigen Seelgeräts für Hermann Frowin von Hutten. Beide Parteien
sollen nun sämtliche Briefe über das Lehen zu Schlüchtern nach
Hammelburg bringen, damit der Rat von Hammelburg ein Urteil fällen
kann. Je nachdem wie es ausfällt, muss die Seite, der das Lehen
zugesprochen wird die andere Seite entsprechend entschädigen.
Sealer: Hans von Ebersberg, Ritter Konrad von Hutten, Konrad und
Ludwig, Bartholomäus und Jost, Jakob von Hutten, Georg von
Fischborn
Durch Moderschaden stellenweise stark beschädigt, Textverlust, in
der rechten Hälfte ein Loch im Pergament