Regesta: Schlichtung im Streit zwschen dem Stift Heiligkreuz und
der Stadt Hünfeld über Hege- und Braurechte. Reinhard Reck,
Kleriker der Diözese Würzburg und päpstlicher Notar beglaubigt
am 13. Februar 1515 die wortgetreue Abschrift folgend inserierter
Urkunde von 10. Juli 1424: Berthold Heyner, Johannes , Heinrich
Rossmann und Berlt Goldman, alle Chorherren des Stifts Heiligkreuz
in Hünfeld und von Dekan Rupprecht und dem Kapitel daselbst
erwählte Schiedsleute einerseits und Tolde, Albert, Konrad,
Wilhelm und Hans Ludwig sowie Hans Kunkel, alle Bürger zu Hünfeld
und erwählte Schiedsleute von Bürgermeister und Bürgern der
Stadt Hünfeld andererseits bekunden allesamt einen Schiedspruch in
der Streitsache zwischen Dekan Rupprecht und dem Kapitel in
Hünfeld einer- und der Stadt Hünfeld andererseits. Als Obmann
wurde Heinrich von Merlau, Junker und Amtmann zu Hünfeld erwählt.
1. Den Braunforst sollen beide Parteien gemeinsam hegen lassen, den
Hegelohn sollen sie je zur Hälfte bezahlen. Wird eine der Parteien
oder deren Nachkommen einmal keine Schafe zur Hege in den Wald
treiben, so dürfen die Schafe auch keine andere Wiese hegen. 2.
Die an den Bannweg grenzenden Äcker soll die Stadt weiter
bewirtschaften und den Knecht behalten und bezahlen. Entsprechende
Abgaben sind an das Stift zu entrichten. 3. Wegen der Hälfte des
Wächtergeldes, das die Stadt aus dem Haus, gelegen neben der
Badestube, gefordert hat in dem zur Zeit Hans Dicher wohnt, wird
entschieden, dass jeder, der in dem Haus wohnt eine halbe Wacht
übernehmen soll. Dafür soll er von anderen Dingen befreit sein,
so wie die Herren des Stifts. 4. Auch der Stadtknecht soll für
seine Wacht entsprechende Freiheiten erhalten und nicht daran
gehindert werden. 5. Der Garten hinter dem Stift darf von dem
Stadtknecht zu seinem Nutzen gebraucht werden. 6-9. Keine der
Parteien soll weiterhin Wein oder Bier mehr ausschenken oder
verkaufen in der Stadt oder außerhalb, weder durch Fässer,
Flaschen oder Kannen ohne Absprache mit der anderen Partei. Es
folgen weitere Bestimmungen über den Ausschank. Siegelankündigung
der Schiedsleute, der Stadt Fulda, des Dekans und Kapitels
Heiligkreuz und des Obmanns Heinrich von Merlau.
Sealer: Notarszeichen des Notars Reinhard Reck
Schrift am rechten Rand stark verblasst und stellenweise nicht mehr
lesbar