Regesta: Belehnung der Konne Veit durch das Stift Heiligkreuz in
Hünfeld. Johann Bien, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts
Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie an Konne Veit, Witwe des
Jost Veit, mit einem Acker arthaften Landes bei Wolferts
(Wolffarts), der an Andreas Retters Acker stößt, einen Acker zu
drei Metzen zwischen den Äckern von Andreas und Georg Retter und
an den Pfarrgarten stoßend, verlehnt haben. Konne soll die Äcker
mit allen Zugehörungen und Nutzen erbrechtlich gebrauchen, so wie
es bisher Gewohnheit war. Als Erbzinsen sind jährlich auf
Michaelis [29.9.] 3 Böhmisch fällig. Mit Zustimmung der
Lehnsherren darf sie die Äcker auch jederzeit verkaufen. Die neuen
Besitzer müssen jedoch die Lehnschaft des Stifts Hünfeld
anerkennen und die Äcker als Lehen vom Stift empfangen.
Sealer: Die Aussteller mit dem Konventsiegel