Regesta: Verkauf der Katzenbiss Güter an das Stift Heiligkreuz in
Hünfeld durch Konrad von Sassen, Belehnung des Stifts durch die
von Buchenau Einrichtung eines Seelgeräts für die von Buchenau.
Rorich von Buchenau bekundet, dass Konrad Rusener gen. von Sassen,
Priester, die Güter, die er von seinen Eltern geerbt und die von
den von Buchenau lehnsrührig sind an den Dekan und das Kapitel des
Stifts Heiligkreuz in Hünfeld für 45 Rheinische Gulden
Frankfurter Währung verkauft hat. Bei den Gütern handelt es sich
um eine halbe Wiese, eine Hofstatt mit Garten und einen Acker im
Mühlenkamm, alle bei Sassen gelegen und Teil des Katzenbiss Gutes.
Konrad hat die Lehen aufgelassen und auf ein Wiederkaufsrecht sowie
alle anderen Rechte für sich und seine Nachkommen verzichtet. Er
bestätigt, dass er das Kaufgeld gänzlich erhalten hat und spricht
die Käufer jeder Schuld quit, ledig und los. Rorich von Buchenau
belehnt das Kanonikerstift mit den Gütern. Dafür soll ein ewiges
Seelgerät für Rorich, seine Angehörigen und alle Nachkommen
errichtet werden. Am Donnerstagabend und am Freitagmorgen vor dem
Andreastag [30.11.] sollen die Chorherren Vigilien und Seelenmessen
lesen. Nach dem Tod Rorichs soll ein Bote aus dem Stift an den
Ältesten aus dem Geschlecht des Eberhard von Buchenau geschickt
werden, der das Lehen wieder von den von Buchenau empfängt.
Sealer: Der Aussteller, Eckhard von Schenkwald für Konrad von
Sassen
Vgl. Urk. 43, 45, 47, 50, 52, 55, 75, 79, 90, 102, 162, 166, 168,
171, 172, 185, 191, 206