Regesta: Belehnung von Dietz und Catharina Ott mit Gütern zu
Rimmels durch das Stift Heiligkreuz in Hünfeld. Magister Adam
Heinrich, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in
Hünfeld bekunden, dass sie an Dietz Ott, Einwohner von Rimmels
(Rimmolts), seine Frau Catharina und beider Erben eine Wiese
daselbst samt dem Reinwald, die Hofstatt mit allen Zugehörungen,
auch denen in Oberrimmels, so wie es bereits Dietzens verstorbener
Vater Konrad besessen hat, erblich verlehnt haben. Sie sollen die
Güter nach ihrem Nutzen besitzen und bebauen. Als Erbzinsen sind
jährlich auf Michaelis [29.9.] 3 Maß Korn, 3 Maß Hafer, 4
Gnacken Fuldischer Währung und 1 Gans zu entrichten. Die Zinsen
sollen sich für sie und ihre Nachkommen nicht erhöhen. Die
Lehnsleute verpflichten sich zur Lehnstreue und sollen die Zinsen
pünktlich entrichten. Ohne Zustimmung der Lehnsherren dürfen die
Lehen nicht weiterverkauft werden.
Sealer: Dekan und Kapitel mit dem Konventssiegel
Vgl. Urk. 17, 130