Regesta: Belehnung von Heinz und Imma Seiblen durch das Stift
Heiligkreuz in Hünfeld. Magister Johann Bien, Dekan, und das
gesamte Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass
sie ein Drittel an ihrem Gut in (Schwingers?), das Heiligkreuzgut
genannt, an Heinz Seiblen und seine Frau Imma sowie beider Erben
verlehnt haben. Heinz Seiblen hat das Gut von seiner Schwester
Katharina und deren Mann Johann Caspar, beide verstorben, geerbt.
Die neuen Lehensleute sollen das Gut zu den gleichen Bedingen mit
allen Zugehörungen und Nutzen, wie die Vorgänger innehaben. Als
Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis drei Viertel Korn, 4 Gnacken
Pfennige und 1 Schneeberger Pfennig zu entrichten. Das Gut soll
bebaut und bewirtschaftet werden ohne, dass dadurch dem Stift
Schaden entsteht. Es darf nicht weiterverlehnt oder verkauft werden
ohne Zustimmung des Stifts.
Sealer: Die Aussteller mit dem Konventsiegel