Regesta: Belehnung von Walter und Katharina Kircher mit Teilen des
Heiligkreuzguts bei Schwinges durch das Stift Heiligkreuz in
Hünfeld. Johann Mihm, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts
Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie drei Teile eines
Wiesenguts bei Schwinges, das Heiligkreuzgut genannt, mit allen
Zugehörungen an Walter Kircher, Einwohner von Rückers, seiner
Frau Katharina und beider Erben verlehnt haben. Das Gut kam erblich
nach dem Tod von Walters Vater Heinz auf sie. Sie sollen das Gut
nach ihrem Nutzen gebrauchen, wie es bisher Gewohnheit war. Als
Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] ein Viertel Korn,
ein Viertel Hafer, 14 Gnacken <...> und vier Pfennige an Geld
zu entrichten. Der Zins soll ihnen und ihren Erben nicht erhöht
werden.
Sealer: Dekan und Kapitel mit dem Konventssiegel